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    Zinkoxidemulsion LAW

    Abbildung ähnlich
    Zinkoxidemulsion LAW
    PZN 04909167 (50 g)




    nur 3,16 €

    (100g = 6,32 €)
    [Inkl. 19% MwSt, zzgl. Versandkosten]
    Rechtlicher Hinweis:
    1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

    Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. - Preisänderungen und Irrtum vorbehalten.

    Hersteller

    Hersteller:
    Abanta Pharma GmbH
    Reichsstr. 78
    58840 Plettenberg

    Telefon: 0341 2582-198
    Fax: 0341 2582-199

    Artikelinformationen

    Fachinformation



    Abanta Pharma GmbH
    Zinkoxidemulsion LAW

    1. Bezeichnung des Arzneimittels


    Zinkoxidemulsion LAW

    2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


    Wirkstoff: 100 g Emulsion enthalten 25 g Zinkoxid.

    Sonstige Bestandteile: Nichtionogene emulgierende Alkohole enthalten Cetylstearylalkohol (siehe Abschnitt 4.4).

    Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile: siehe Abschnitt 6.1.

    3. Darreichungsform


    Emulsion zur Anwendung auf der Haut

    4. Klinische Angaben

    4.1 Anwendungsgebiete


    Zinkoxid wirkt abdeckend-protektiv und sekretbindend bei akuten und subakuten Dermatosen.

    4.2 Dosierung, Art und Dauer der Anwendung


    Mehrmals täglich auftragen.
    Auf die betroffenen Hautareale mehrmals täglich auftragen und antrocknen lassen. Nach dem Antrocknen gegebenenfalls mit Mull abdecken.

    4.3 Gegenanzeigen


    Zinkoxidemulsion LAW darf nicht bei Überempfindlichkeit gegenüber Zink angewendet werden. Bei Anwendung auf großen Hautarealen sollen nicht mehr als 20 % der Körperoberfläche behandelt werden.

    4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


    Cetylstearylalkohol ist ein Bestandteil der nichtionogenen emulgierenden Alkohole und kann örtlich begrenzt Hautreizungen (z. B. Kontaktdermatitis) hervorrufen.

    4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


    Vor der Anwendung anderer Externa auf dieselbe Hautpartie ist Zinkoxidemulsion LAW vollständig zu entfernen, da andere Arzneistoffe mit Zinkoxid unwirksame Verbindungen bilden können.

    4.6 Schwangerschaft und Stillzeit


    Zinkoxidemulsion LAW kann bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und Einhaltung der Dosierungsanleitung in der Schwangerschaft und Stillzeit angewendet werden. Doch sollte eine großflächige Anwendung und Anwendung an der Brust stillender Frauen vermieden werden.

    4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen


    Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

    4.8 Nebenwirkungen


    Nach Auftragen auf stark entzündete Hautareale kann ein leichtes Brennen auftreten. Gelegentlich (≥ 1/1.000 -< 1/100) können Hautrötungen, Austrocknungserscheinungen, raue Haut und akanthotische Hautveränderungen auftreten, die zum Absetzen der Therapie führen.

    Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
    Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
    Abt. Pharmakovigilanz
    Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
    D-53175 Bonn
    Website: www.bfarm.de

    anzuzeigen.

    4.9 Überdosierung


    Überdosierung und Intoxikationen sind bisher nicht bekannt geworden.

    5. Pharmakologische Eigenschaften

    5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften


    Pharmakotherapeutische Klassifikation: Hautprotektivum

    ATC-Code: D02AB01

    Zinkoxid reichert sich zu hohen Zinkspiegeln mit pharmakologischem Effekt an. Zink hemmt das Enzym Dipeptidylaminopeptidase-4, welches die Aggregation von Fibrin vermindert. Das bedeutet, dass Zink die Bildung des Fibrinnetzes fördert.

    5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften


    Zinkoxid wird nach oraler Applikation bei Ratten, Katzen, Hunden und Menschen zu Zinkchlorid ionisiert und aus dem oberen Darmabschnitt resorbiert. Die Resorptionsrate liegt bei 10 und 90 % der Dosis und unterliegt einem Regelmechanismus, der bei Zinkmangel eine höhere, bei ausgeglichener Zinkbilanz eine geringere Zinkaufnahme bedingt. Oral oder parenteral als Oxid oder Salzform zugeführte Zinkionen werden beim Menschen mit unterschiedlichen, von der Zinkbilanz abhängigen Halbwertszeiten, die maximal 200 bis 500 Tage betragen können, zu > 70 % über den Darm, u. a. über die Gallenflüssigkeit und das Pankreas-Sekret ausgeschieden. Mit dem Schweiß werden bis zu ≥ 1 mg Zinkionen/l, mit dem Urin ca. 0,5 mg/Tag eliminiert. Bei Ratten und Meerschweinchen penetriert Zinkoxid aus wässrigen Suspensionen rasch in die intakte, geschorene Haut. Die transdermale Resorptionsquote wurde bei Ratten mit 0,13 - 0,51 % pro cm2 und Stunde bestimmt.
    Untersuchungen an männlichen und weiblichen Probanden ergaben eine rasche Penetration von Zinkoxid aus wässriger Schüttelmixtur und einer Paste durch die intakte Haut bis zum Corium. Die Zink++-Konzentrationen in Hornschicht, Epidermis und Corium lagen um 28 – 1753 % -im Durchschnitt um 140 – 190 %- höher als in den entsprechenden Zonen unbehandelter Haut.

    5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit


    Daten, basierend auf präklinischen Studien zur akuten und chronischen Toxizität, Genotoxizität und zum kanzerogenen Potential, geben keinen Hinweis auf spezielle Gefahren für den Menschen.
    Teratogene Effekte (Skelettanomalien) bei Maus und Hamster sind für Zinksalze bei der Gabe sehr hoher oraler Dosen bekannt.

    6. Pharmazeutische Angaben

    6.1 Liste der sonstigen Bestandteile


    Nichtionogene emulgierende Alkohole (enthalten Cetylstearylalkohol), Glycerol 85 %, Isopropylmyristat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser

    6.2 Inkompatibilitäten


    Arzneistoffe, die mit Zinkoxid unlösliche oder unwirksame Verbindungen bilden (z. B. 8-Chinolinolsulfat, Dithranol, Salicylsäure) dürfen nicht zur gleichen Zeit topisch angewendet werden.

    6.3 Dauer der Haltbarkeit


    3 Jahre im ungeöffneten und geöffneten Behältnis

    6.4 Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


    Keine.

    6.5 Art und Inhalt des Behältnisses


    Aluminium-Tube
    Originalpackung mit 50 g Emulsion Originalpackung mit 100 g Emulsion

    6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise für die Handhabung


    Keine.

    7. Inhaber der Zulassung


    Abanta Pharma GmbH
    Reichsstraße 78
    58840 Plettenberg
    Telefon: +49 341 2582 190
    Telefax: +49 341 2582 191
    E-Mail: info@abanta‐pharma.de

    8. Zulassungsnummer


    3000788.00.03

    9. Datum der Verlängerung Zulassung


    31.01.2005

    10. Stand der Information


    November 2017

    11. Verkaufsabgrenzung


    Apothekenpflichtig

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    3 Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
    4 Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung. Sie sind für Kinder unerreichbar aufzubewahren. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.
    5 Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Altbatterien-Rücknahme erfolgt nach den Anforderungen des Batteriegesetzes.
    Batterien und Altgeräte - Entsorgung und Rücknahme

    6 Pflichtinformationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung entnehmen Sie bitte den Produktdetails.
    7 Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.
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