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Weleda AG
Amara-Tropfen
Amara-Tropfen
Dilution
10g (=10,4 ml) enthalten: 0,15 g ethanol. Auszug aus Artemisia absinthium, Herba rec. (1 : 2,3) / 0,075 g ethanol. Auszug aus Centaurium erythraea, Herba rec. (1 : 2,3) / 0,6 g ethanol. Auszug aus Cichorium intybus, Planta tota rec. (1 :2,3) / Gentiana lutea, ethanol. Decoctum ∅ 0,36 g / Juniperus communis, Summitates, ethanol. Infusum ∅ (HAB, V. 20) 0,05 g / Millefolii herba, ethanol. Infusum ∅ (HAB, V. 20) 2,0 g / 0,15 g ethanol. Decoctum aus Peucedanum ostruthium, Rhizoma rec. (1:2,15) / Salvia officinalis, ethanol. Infusum 0 1,0 g / Taraxacum 0 0,32 g.
Sonstige Bestandteile siehe 6.1.
Dilution
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
Dazu gehören: Funktionelle Störungen von Bildung und Absonderung der Verdauungssäfte; Störungen der Bewegungsabläufe von Magen und Dünndarm sowie deren Folgezustände, z. B. Sodbrennen, Appetitlosigkeit, Übelkeit, Völlegefühl nach dem Essen.
Amara-Tropfen werden bei Appetitlosigkeit 15 Minuten vor dem Essen eingenommen. Bei Störungen der Verdauungstätigkeit und bei Beschwerden wie Übelkeit oder Völlegefühl werden Amara-Tropfen zur Intensivierung der Verdauung 1 Stunde nach dem Essen eingenommen.
Soweit nicht anders verordnet, erhalten als Einzeldosis
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren 10-15 Tropfen, Kinder von 6-11 Jahren 5-8 Tropfen,
Kleinkinder von 1 -5 Jahren 3-5 Tropfen.
Eine eventuelle Trübung der Flüssigkeit ist für Wirksamkeit und Verträglichkeit ohne Belang. Um eine gleichmäßige Verteilung bei der Entnahme zu gewährleisten, sollte die Flasche vor Gebrauch geschüttelt werden.
Amara-Tropfen dürfen bei Überempfindlichkeit gegen Cichorium (Wegwarte) und andere Korbblütler nicht angewendet werden.
Amara-Tropfen enthalten 33 Vol.-% Alkohol.
Bei Säuglingen im 1. Lebensjahr sollen Amara-Tropfen nicht angewendet werden, da keine ausreichend dokumentierten Erfahrungen vorliegen.
Die Gebrauchsinformation enthält folgende Patientenhinweise:
Leberkranke dürfen Amara-Tropfen erst nach Rücksprache mit ihrem Arzt anwenden. Bei anhaltenden oder unklaren Beschwerden muss ein Arzt aufgesucht werden.
Keine bekannt
Amara-Tropfen sollten in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de anzuzeigen.
Entfällt
Entfällt
Ethanol 96%, Gereinigtes Wasser.
Entfällt
5 Jahre
Entfällt
Braunglasflasche mit 50 ml N1 Dilution
Entfällt
Weleda AG
Postfach 1320
73503 Schwäbisch Gmünd
Telefon: (07171)919-555
Telefax: (07171)919-226
E-Mail: medwiss@weleda.de
Internet: www.weleda.de
6628916.00.00
03.04.2002
Oktober 2013
Apothekenpflichtig