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    Hepa Merz Infusionskonzentrat (10x10 ml)

    Abbildung ähnlich
    Hepa Merz Infusionskonzentrat (10x10 ml)
    PZN 01308303 (10X10 ml)




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    (100ml = 106,19 €)
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    Rechtlicher Hinweis:
    1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

    Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. - Preisänderungen und Irrtum vorbehalten.

    Hersteller

    Hersteller:
    Merz Pharmaceuticals GmbH
    Eckenheimer Landstraße 100
    60318 Frankfurt a. M.

    Telefon: 069/1503-0
    Fax: 069/1503-200

    Artikelinformationen

    Fachinformation


    Merz

    Hepa-Merz® Infusionslösungs-Konzentrat

    1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

    Hepa-Merz® Infusionslösungs-Konzentrat
    5 g Ornithinaspartat/Ampulle, Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung

    2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

    Wirkstoff: Eine Ampulle mit 10 ml enthält 5,00 g Ornithinaspartat.
    Sonstige Bestandteile: Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.

    3. DARREICHUNGSFORM

    Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung
    Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat ist eine klare Lösung.

    4. KLINISCHE ANGABEN

    4.1 Anwendungsgebiete

    Latente und manifeste hepatische Enzephalopathie

    4.2 Dosierung und Art der Anwendung

    Soweit nicht anders Indiziert, werden bis zu 4 Ampullen täglich gegeben.
    Bei beginnender Bewusstseinsstörung (Präkoma) und Bewusstseinstrübung (Koma) je nach Schwere des Zustandes bis zu 8 Ampullen innerhalb von 24 Stunden.
    Vor der Anwendung werden die Ampullen einer Infusionslösung zugesetzt und in dieser Form infundiert.
    Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat ist mit den üblichen Infusionsgrundlagen mischbar. Bislang sind keine Auffälligkeiten bei der Mischbarkeit aufgetreten. Dennoch sollte das Mischen mit der Infusionsgrundlage erst unmittelbar vor der Anwendung erfolgen. Aus Gründen der Venenverträglichkeit sollten jedoch nicht mehr als 6 Ampullen pro 500 ml Infusion aufgelöst werden.
    Die Infusionsgeschwindigkeit beträgt max. 5 g Ornithinaspartat (entsprechend dem Gehalt einer Ampulle) pro Stunde.
    Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat darf nicht intra-arteriell verabreicht werden.
    Kinder und Jugendliche
    Die Erfahrung bei Kindern ist begrenzt (siehe Abschnitt 4.4).

    4.3 Gegenanzeigen

    Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff Ornithinaspartat.
    Stärkere Nierenfunktionsstörungen (Nieren-Insuffizienz). Als Richtwert kann ein Serumkreatininwert über 3 mg/100 ml gelten.

    4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

    Bei hohen Dosen von Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat soll der Harnstoffspiegel im Serum und Urin kontrolliert werden.
    Bei erheblich eingeschränkter Leberfunktion muss zur Vermeidung von Übelkeit und Erbrechen die Infusionsgeschwindigkeit individuell angepasst werden.
    Kinder und Jugendliche
    Für den Einsatz bei Kindern liegen bislang keine Daten vor.

    4.5 Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen

    Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt. Bislang sind keine Hinweise auf Wechselwirkungen bekannt.

    4.6 Fertilität, Schwangerschaft und Stillzeit

    Es liegen keine klinischen Daten zur Anwendung von Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat in der Schwangerschaft vor.
    Ornithinaspartat wurde nur unzureichend In tierexperimentellen Studien zur Reproduktionstoxizität untersucht. Die Anwendung von Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat in der Schwangerschaft sollte daher vermieden werden. Wird dennoch eine Behandlung mit Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat für notwendig erachtet, sollte eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.
    Es ist nicht bekannt, ob Ornithinaspartat in die Muttermilch übergeht. Eine Anwendung von Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat sollte daher in der Stillzeit vermieden werden.
    Wird dennoch eine Behandlung mit Hepa-Merz Infusionslösungs-Konzentrat für notwendig erachtet, sollte eine sorgfältige Nutzen-Risiko-Abwägung erfolgen.
    Zum Einfluss auf die Fertilität liegen keine Daten vor.

    4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

    Bedingt durch die Erkrankung können auch unter der Therapie mit Ornithinaspartat die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen beeinträchtigt sein.

    4.8 Nebenwirkungen

    Die Häufigkeitsangaben der Nebenwirkungen werden im Folgenden basierend auf der klinischen und Post-Marketing Erfahrung angegeben. Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:

    Sehr häufig (≥ 1/10)
    Häufig (≥ 1/100 bis < 1/10)
    Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100)
    Selten (≥ 1/10.000 bis < 1/1.000)
    Sehr selten (< 1/10.000)
    Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)

    Erkrankungen des Immunsystems:
    Häufigkeit nicht bekannt:
    Überempfindlichkeit, anaphylaktische Reaktion
    Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts:
    Gelegentlich:
    Übelkeit
    Selten:
    Erbrechen
    Diese gastrointestinalen Symptome sind im Allgemeinen vorübergehend und erfordern kein Absetzen des Arzneimittels, sondern verschwinden bei Dosisreduktion bzw. Reduktion der Infusionsgeschwindigkeit wieder.
    Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
    Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung anzuzeigen über das

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
    Abt. Pharmakovigilanz
    Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
    D-53175 Bonn
    Website: http://www.bfarm.de

    4.9 Überdosierung

    Vergiftungserscheinungen sind bei Überdosierung von Ornithinaspartat bislang nicht beobachtet worden. Bei Überdosierung sollte eine symptomatische Behandlung erfolgen.

    5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN

    5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

    Pharmakotherapeutische Gruppe: Lebertherapeutikum zur Behandlung der latenten und manifesten hepatischen Enzephalopathie.
    ATC-Code: A05BA17
    Ornithinaspartat wirkt in vivo über die Aminosäuren Ornithin und Aspartat auf zwei Schlüsselwege der Ammoniakentgiftung: die Harnstoffsynthese und die Glutaminsynthese.
    Die Harnstoffsynthese erfolgt In den periportalen Hepatozyten. In diesen Zellen dient Ornithin sowohl als Aktivator der beiden Enzyme Ornithin-Carbamoyltransferase und Carbamoylphosphatsynthetase als auch als Substrat der Harnstoffsynthese.
    Die Glutaminsynthese ist in den perivenösen Hepatozyten lokalisiert. Insbesondere unter pathologischen Bedingungen werden Aspartat und andere Dicarboxylate, u.a. auch Stoffwechselprodukte des Ornithins in die Zellen aufgenommen und dort zur Bindung von Ammoniak In Form von Glutamin verwandt.
    Glutamat dient sowohl physiologisch als auch pathophysiologist als ammoniakbindende Aminosäure. Die entstehende Aminosäure Glutamin stellt nicht nur eine untoxische Ausscheidungsform für Ammoniak dar, sondern aktiviert Ihrerseits den wichtigen Harnstoffzyklus (interzellulärer Glutaminaustausch).
    Unter physiologischen Bedingungen sind Ornithin und Aspartat nicht limitierend für die Harnstoffsynthese.
    Tierexperimentelle Untersuchungen weisen auf eine Steigerung der Glutaminsynthese als Mechanismus des ammoniaksenkenden Effektes hin. In einzelnen klinischen
    Studien zeigte sich eine Verbesserung des Quotienten aus verzweigtkettigen und aromatischen Aminosäuren.

    5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

    Ornithin und Aspartat haben eine kurze Eliminationshalbwertszeit von 0,3-0,4 Stunden. Ein Teil des Aspartats erscheint unmetabolisiert im Urin.

    5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit

    Bei bestimmungsgemäßer Anwendung lassen die präklinischen Daten auf der Grundlage von Studien zur Sicherheitspharmakologie, Toxizität bei wiederholter Verabreichung und zur Mutagenität keine besonderen Gefahren für den Menschen erkennen.
    Studien zum kanzerogenen Potential wurden nicht durchgeführt.
    Ornithinaspartat wurde im Rahmen einer Dosisfindungsstudie nur unzureichend auf reproduktionstoxikologische Eigenschaften untersucht.

    6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN

    6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

    Wasser für Injektionszwecke

    6.2 Inkompatibilitäten

    Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Arzneimittel nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.

    6.3 Dauer der Haltbarkeit

    3 Jahre

    6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

    Nicht über 30°C lagern.

    6.5 Art und Inhalt des Behältnisses

    Das Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung wird in bernsteinfarbenen Glasampullen angeboten.
    Es liegen Originalpackungen mit 10 Ampullen N2 à 10 ml Infusionslösungskonzentrat sowie mit 25 Ampullen N3 à 10 ml Infusionslösungskonzentrat vor. Ferner liegen Klinikpackungen mit 30 (3x10) Ampullen à 10 ml Infusionslösungs-Konzentrat vor.

    6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung

    Keine besonderen Anforderungen.

    7. INHABER DER ZULASSUNG

    Merz Pharmaceuticals GmbH
    Eckenheimer Landstr. 100
    60318 Frankfurt/Main
    Telefon: 069/1503-0
    Telefax: 069/1503-200
    24-Stunden-Telefondienst für Notfälle:
    02065 256-1675

    8. ZULASSUNGSNUMMER

    6718536.00.01

    9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/ VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

    14. Dezember 2004

    10. STAND DER INFORMATION

    09/2016

    11. VERKAUFSABGRENZUNG

    Apothekenpflichtig.

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    * Alle Preise inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten
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    2 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie den Tierarzt oder Apotheker.
    3 Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
    4 Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung. Sie sind für Kinder unerreichbar aufzubewahren. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.
    5 Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Altbatterien-Rücknahme erfolgt nach den Anforderungen des Batteriegesetzes.
    Batterien und Altgeräte - Entsorgung und Rücknahme

    6 Pflichtinformationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung entnehmen Sie bitte den Produktdetails.
    7 Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.
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