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    Legalon Protect Kapseln

    Abbildung ähnlich
    Legalon Protect Kapseln
    PZN 04192953 (100 St)




    nur 46,45 €

    [Inkl. 19% MwSt, zzgl. Versandkosten]
    Rechtlicher Hinweis:
    1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

    Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. - Preisänderungen und Irrtum vorbehalten.

    Hersteller

    Hersteller:
    MEDA Pharma GmbH & Co. KG
    Benzstr. 1
    61352 Bad Homburg

    Telefon: 0800 0700-800
    Fax: 0800 0700-801

    Artikelinformationen

    Fachinformation



    MEDA Pharma GmbH & Co. KG
    Legalon Protect Madaus


    1. BEZEICHNUNG DES ARZNEIMITTELS

    Legalon Protect Madaus
    Hartkapseln
    Wirkstoff: Mariendistelfrüchte-Trockenextrakt

    2. QUALITATIVE UND QUANTITATIVE ZUSAMMENSETZUNG

    Wirkstoff:
    1 Hartkapsel enthält:
    86,5-93,3 mg Trockenextrakt aus Mariendistelfrüchte (36-44:1) entsprechend 54,1 mg Silymarin, berechnet als Silibinin (HPLC); Auszugsmittel: Ethylacetat 98% (V/V).
    Die vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile siehe Abschnitt 6.1.

    3. DARREICHUNGSFORM

    Hartkapseln

    4. KLINISCHE ANGABEN



    4.1 Anwendungsgebiete

    Zur unterstützenden Behandlung bei chronisch-entzündlichen Lebererkrankungen, Leberzirrhose und toxischen (durch Lebergifte verursachten) Leberschäden. Das Arzneimittel ist nicht zur Behandlung von akuten Vergiftungen bestimmt.

    4.2 Dosierung,

    Art und Dauer der Anwendung
    Soweit nicht anders verordnet, nehmen Erwachsene und Heranwachsende ab 12 Jahren 3 mal täglich 2 Kapseln Legalon Protect Madaus (Mariendistelfrüchteextrakt entsprechend 324,6 mg Silymarin) ein.
    Art und Dauer der Anwendung:
    Hartkapsel unzerkaut mit etwas Flüssigkeit einnehmen.
    Über die Dauer der Anwendung entscheidet der behandelnde Arzt.

    4.3 Gegenanzeigen

    In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf folgendes hingewiesen.
    Legalon Protect Madaus darf nicht eingenommen werden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Mariendistelfrüchte und/oder andere Korbblütler sowie einen der sonstigen Bestandteile.

    4.4 Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung

    In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf Folgendes hingewiesen:
    Die Arzneimitteltherapie ersetzt nicht die Vermeidung der die Leber schädigenden Ursachen (Alkohol).
    Bei Gelbsucht (hell- bis dunkelgelbe Hautverfärbung, Gelbfärbung des Augenweiß) soll ein Arzt aufgesucht werden.
    Zur Anwendung dieses Arzneimittels bei Kindern liegen keine ausreichenden Untersuchungen vor. Es soll deshalb bei Kindern unter 12 Jahren nicht angewendet werden.

    4.5 Wechselwirkungen mit anderen Mitteln und sonstige Wechselwirkungen

    Keine bekannt.

    4.6 Schwangerschaft und Stillzeit

    Legalon Protect Madaus soll wegen nicht ausreichender Untersuchungen in der Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden.

    4.7 Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen

    Legalon Protect Madaus hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.

    4.8 Nebenwirkungen

    Bei den Häufigkeitsangaben zu Nebenwirkungen werden folgende Kategorien zugrunde gelegt:
    Sehr häufig: ≥ 1/10
    Häufig: ≥ 1/100-< 1/10
    Gelegentlich: ≥ 1/1.000-< 1/100
    Selten: ≥ 1/10.000-< 1/1.000
    Sehr selten: < 1/10.000
    Nicht bekannt: Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar

    Bei der Anwendung dieses Arzneimittels werden selten gastrointestinale Beschwerden wie z. B. eine leicht laxierende Wirkung beobachtet.
    Sehr selten können Überempfindlichkeitsreaktionen, z. B. Hautausschlag oder Atemnot, auftreten.
    Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
    Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Abt. Pharmakovigilanz, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3, D-53175 Bonn, Website: http://www.bfarm.de anzuzeigen.

    4.9 Überdosierung

    a) Symptome der Intoxikation
    Intoxikationssymptome wurden bisher nicht beobachtet. Die beschriebenen Nebenwirkungen können in verstärktem Maße auftreten.
    b) Therapie von Intoxikationen
    Ein spezielles Antidot ist nicht bekannt. Es werden symptomatische Maßnahmen empfohlen.

    5. PHARMAKOLOGISCHE EIGENSCHAFTEN



    5.1 Pharmakodynamische Eigenschaften

    Pharmakotherapeutische Gruppe: Pflanzliches Arzneimittel bei Lebererkrankungen
    ATC-Code: A05BA03
    Die antitoxische Wirksamkeit von Silymarin wurde tierexperimentell in zahlreichen Leberschädigungsmodellen, wie z. B. mit den Giften des grünen Knollenblätterpilzes Phalloidin und Amanitin, mit Lanthaniden, Tetrachlorkohlenstoff, Galaktosamin, Thioacetamid sowie dem hepatotoxischen Kaltblüter-Virus FV3, nachgewiesen. Die Wirkung von Silymarin beruht auf mehreren, experimentell invitro und in-vivo untersuchten Angriffspunkten bzw. Wirkmechanismen: Silymarin besitzt aufgrund seiner Eigenschaft als Radikalfänger eine antiperoxidative Aktivität.
    Dadurch wird der pathophysiologische Prozeß der Lipidperoxidation, der verantwortlich ist für die Zerstörung von Zellmembranen, unterbrochen bzw. verhindert. Zusätzlich erfolgt in bereits geschädigten Leberzellen durch Silymarin eine Stimulierung der Proteinsynthese und eine Normalisierung des Phospholipidstoffwechsels. Insgesamt wird die Zellmembran dadurch stabilisiert und ein Verlust von gelösten Zellbestandteilen (z. B. Transaminasen) aus den Leberzellen erschwert bzw. verhindert. Bestimmte hepatotoxische Substanzen (Gifte des Knollenblätterpilzes) werden durch Silymarin am Eintritt in die Zelle gehindert. Die Steigerung der Proteinsynthese durch Silymarin beruht auf einer Stimulierung der im Zellkern lokalisierten RNA-Polymerase-I-Aktivität, die zu einer erhöhten Bildung von ribosomaler RNA führt. Als Folge davon werden Struktur- und Funktionsproteine (Enzyme) vermehrt synthetisiert. Insgesamt werden dadurch Reparationskapazität und Regenerationsfähigkeit der Leber erhöht.

    5.2 Pharmakokinetische Eigenschaften

    Die Hauptkomponente des Silymarine, das Silibinin, wird aufgrund klinischer Untersuchungen nach der Resorption im Verdauungstrakt überwiegend über die Galle ausgeschieden (> 80% der resorbierten Menge). Als Metaboliten sind Glucuronide und Sulfate in der Galle nachgewiesen. Es ist anzunehmen, daß Silibinin nach Dekonjugation reabsobiert wird und es so zu einem enterohepatischen Kreislauf kommt, wie dies tierexperimentell nachgewiesen werden konnte. In Übereinstimmung mit der starken biliären Elimination (Wirkort: Leber) sind die Blutspiegel und die renale Elimination gering. Die Absorptionshalbwertzeit beträgt 2,2 h, die Eliminationshalbwertzeit 6,3 h.
    Nach einmaliger wie mehrmaliger Gabe therapeutischer Dosen von Legalon (3 mal 140 mg Silymarin pro die) sind die in der humanen Galle wiedergefundenen Silibinin-Spiegel gleich. Die Ergebnisse zeigen, daß Silibinin nicht akkumuliert.
    Nach Mehrfachapplikation von 3 mal 140 mg Silymarin/Tag wird ein Steady state der biliären Elimination erreicht.

    5.3 Präklinische Daten zur Sicherheit

    Silymarin zeichnet sich durch eine ausgesprochen geringe Toxizität aus, so daß auch eine Applikation über längere Zeiträume in der therapeutischen Dosierung unbedenklich ist.
    Akute Toxizität
    Silymarin erwies sich an Ratten und Mäusen nach einmaliger oraler Applikation als praktisch untoxisch, so daß die LD50 mit > 2000 mg/kg eingestuft werden kann.
    Chronische Toxizität
    Im Langzeitversuch über max. 12 Monate erhielten Ratten und Hunde oral max. 2500 bzw. 1200 mg Silymarin/kg. Dabei gaben weder die Labordaten noch die pathoanatomischen Befunde Hinweise auf toxische Wirkungen.
    Reproduktionstoxizität
    Die Untersuchungen an Ratten und Kaninchen zur Fertilität sowie zur prä- bzw. peri- und postnatalen Toxizität ergaben keine unerwünschten Wirkungen auf die unterschiedlichen Stadien der Reproduktion (max. getestete Dosis: 2500 mg/kg). Insbesondere konnte kein teratogenes Potential von Silymarin nachgewiesen werden.
    Mutagenität
    Die durchgeführten In-vitro- und In-vivo-Untersuchungen mit Silymarin verliefen negativ.
    Kanzerogenität
    Entsprechende in-Vivo-Studien an Nagern wurden bisher nicht durchgeführt.

    6. PHARMAZEUTISCHE ANGABEN



    6.1 Liste der sonstigen Bestandteile

    Mannitol, Poly(O-carboxymethyl)stärke, Natriumsalz, Polysorbat 80, Povidon, Magnesiumstearat, Gelatine, Titandioxid E171, Eisen(III)-oxid E172, Eisen (II- III) -oxid E172, Natriumdodecylsulfat.

    6.2 Inkompatibilitäten

    Keine bekannt.

    6.3 Dauer der Haltbarkeit

    5 Jahre

    6.4 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung

    Keine.

    6.5 Art und Inhalt des Behältnisses

    Originalpackungen mit 30 N1, 100 N3 Hartkapseln
    Unverkäufliches Muster mit 30 Hartkapseln

    6.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise zur Handhabung

    Keine besonderen Anforderungen.

    7. INHABER DER ZULASSUNG

    MEDA Pharma GmbH & Co. KG
    Benzstraße 1
    61352 Bad Homburg
    Tel.: (06172)888-01
    Fax: (06172)888-27 40
    E-Mail: medinfo@medapharma.de

    8. ZULASSUNGSNUMMER

    6714159.00.00

    9. DATUM DER ERTEILUNG DER ZULASSUNG/VERLÄNGERUNG DER ZULASSUNG

    06.05.2004

    10. STAND DER INFORMATION

    April 2015

    11.VERKAUFSABGRENZUNG

    Apothekenpflichtig

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    3 Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
    4 Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung. Sie sind für Kinder unerreichbar aufzubewahren. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.
    5 Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Altbatterien-Rücknahme erfolgt nach den Anforderungen des Batteriegesetzes.
    Batterien und Altgeräte - Entsorgung und Rücknahme

    6 Pflichtinformationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung entnehmen Sie bitte den Produktdetails.
    7 Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.
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