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Weleda AG
Anaemodoron®
Anaemodoron®
Dilution
10g (= 9,3 ml) enthalten: 2,7g ethanol. Auszug aus Fragaria vesca, Fructuarium rec. [Früchte zu Auszugsmittel = 1 :0,9; Auszugsmittel: Ethanol 66% (m/m), Saccharose (3:2)] / 5,4 g ethanol. Auszug aus Urtica dioica, Planta tota rec. [Frischpflanze zu Auszugsmittel = 1 :0,9; Auszugsmittel: Ethanol 66 % (m/m), Saccharose (3:2)] / Mel 0,5 g.
Sonstige Bestandteile siehe 6.1.
Dilution
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis
Dazu gehören: Anregung der Eisenverwertung bei anämischen Zuständen mit Erschöpfungszuständen.
Soweit nicht anders verordnet, wird Anaemodoron® 1 -3 mal täglich vor den Mahlzeiten eingenommen.
Als Einzeldosis erhalten
Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:
10-20 Tropfen,
Kinder von 6 bis 11 Jahren:
5-10 Tropfen,
Kleinkinder von 1 bis 5 Jahren:
3-5 Tropfen.
Anaemodoron® Dilution wird mit Wasser verdünnt eingenommen.
Eine eventuelle Trübung der Flüssigkeit ist ohne Belang. Um eine gleichmäßige Verteilung bei der Entnahme zu gewährleisten, sollte die Flasche vor Gebrauch geschüttelt werden.
Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.
Anaemodoron® soll nicht angewendet werden bei Überempfindlichkeit gegen Erdbeeren (Fragaria vesca), Honig (Mel) oder einen der sonstigen Bestandteile.
Kinder
Bei Kindern unter 1 Jahr darf Anaemodoron wegen des Bestandteils Mel (Honig) nicht angewendet werden.
Anaemodoron® enthält 21 Vol.-% Alkohol.
Patienten mit der seltenen hereditären Fructose-Intoleranz, Glucose-Galactose-Malabsorption oder Saccharase-Isomaltase-Mangel sollten Anaemodoron® nicht einnehmen.
Die Gebrauchsinformation enthält folgenden Patientenhinweis:
Die Anwendung des Arzneimittels bei Blutarmut sollte nicht ohne ärztlichen Rat erfolgen und ersetzt nicht andere vom Arzt verordnete Arzneimittel. Bei anhaltenden Schwächezuständen sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Keine bekannt
Wie alle Arzneimittel sollte Anaemodoron® in Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
In seltenen Fällen können Überempfindlichkeitsreaktionen auftreten.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de
anzuzeigen.
Entfällt
Anthroposophisches Arzneimittel zur Anregung der Eisenverwertung bei Blutarmut
Ethanol 96 %, Arabisches Gummi, Gereinigtes Wasser.
Entfällt
5 Jahre
Entfällt
Braunglasflasche mit 50 ml Dilution N1
Entfällt
Weleda AG
Postfach 1320
73503 Schwäbisch Gmünd
Telefon: (07171) 919-555
Telefax: (07171) 919-226
E-Mail: med-wiss@weleda.de
Internet: www.weleda.de
6629347.00.00
16.12.2004
Oktober 2013
Apothekenpflichtig