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PharmaSGP
Neodolor, Tabletten
Neodolor, Tabletten
Eine Tablette enthält:
Wirkstoffe:
Gelsemium sempervirens Trit. D2
0,188 mg
Spigelia anthelmia Trit. D2
0,751 mg
Iris versicolor Trit. D2
0,188 mg
Cyclamen purpurascens Trit. D3
0,939 mg
Cimicifuga racemosa Trit. D2
0,376 mg
Sonstige Bestandteil(e) mit bekannter Wirkung:
Vollständige Auflistung der sonstigen Bestandteile, siehe Abschnitt 6.1.
Tabletten zum Einnehmen
Die Tabletten sind weiß, rund, glatt und biplan mit Facette.
Neodolor ist ein homöopathisches Arzneimittel bei Schmerzen.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Dazu gehören: Kopfschmerzen; Migräne; Neuralgien (Nervenschmerzen).
Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden, da es sich um Erkrankungen handeln kann, die einer ärztlichen Abklärung bedürfen.
Neodolor wird angewendet bei Erwachsenen.
Dosierung
Bei akuten Zuständen nehmen Erwachsene alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 1 Tablette ein. Eine über 1 Woche hinausgehende Einnahme sollte nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Arzt oder Therapeuten erfolgen.
Bei chronischen Verlaufsformen nehmen Erwachsene 1- bis 3-mal täglich 1 Tablette ein. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Einnahme zu reduzieren.
Der Patient wird in der Gebrauchsanweisung auf folgendes hingewiesen: „Die Tabletten werden unabhängig von den Mahlzeiten und mit ausreichend Flüssigkeit eingenommen“.
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.
Neodolor darf nicht angewendet werden
- bei Überempfindlichkeiten gegen die Wirkstoffe oder einen der in Abschnitt 6. genannten sonstigen Bestandteile sind.
- von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren.
Patienten mit der seltenen hereditären Galactose-Intoleranz, Lactase-Mangel oder Glucose-Galactose-Malabsorption sollten Neodolor nicht einnehmen.
Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre dürfen das Arzneimittel nicht einnehmen.
Es wurden keine Studien zur Erfassung von Wechselwirkungen durchgeführt. Bisher sind keine Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln bekannt.
Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittel kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungüstig beeinflusst werden.
Der Patient wird in der Gebrauchsinformation auf folgendes hingewiesen: „Informieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker, wenn Sie andere Arzneimittel einnehmen, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen haben oder beabsichtigen andere Arzneimittel einzunehmen.“
Da keine ausreichenden Erfahrungen vorliegen, sollte Neodolor in der Schwangerschaft und Stillzeit nur nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Neodolor hat keinen Einfluss auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen.
Wie alle Arzneimittel kann auch dieses Arzneimittel Nebenwirkungen haben, die aber nicht bei jedem auftreten müssen.
Nebenwirkungen bei Neodolor sind keine bekannt.
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung).
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website: http://www.bfarm.de
anzuzeigen.
Bei Einnahme größerer Mengen des Arzneimittels kann es bei Personen mit Milchzuckerunverträglichkeit zu Magen-Darm-Beschwerden kommen oder eine abführende Wirkung auftreten.
Pharmakotherapeutische Gruppe: Homöopathika und Anthroposophika,
ATC-Code: V60
Die Homöopathie versteht sich als Regulationstherapie zur Linderung und Heilung von akuten und chronischen Krankheiten.
Neodolor Tablette ist ein homöopathisches Komplexmittel.
Entfällt
Entfällt
Lactose-Monohydrat, Maisstärke und Magnesiumstearat
Da keine Kompatibilitätsstudien durchgeführt wurden, darf dieses Arzneimittel nicht mit anderen Arzneimitteln gemischt werden.
5 Jahre
Aufbewahrungsbedingungen nach Anbruch des Arzneimittels, siehe Abschnitt 6.3.
Für Kinder unzugänglich aufbewahren.
Neodolor ist in Packungen mit 20, 40, 60 und 100 Tabletten erhältlich.
Es werden möglicherweise nicht alle Packungsgrößen in den Verkehr gebracht.
Keine besonderen Anforderungen.
PharmaSGP GmbH, Am Haag 14,
D-82166 Gräfelfing
Tel.: 089 / 78 79 790-0
Fax: 089 / 78 79 790-80
E-Mail: info@sgp-pharma.de
6186722.00.00
Datum der Erteilung der Zulassung: 25 April 2013
Oktober 2017