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WALA Heilmittel GmbH
Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen Zäpfchen
Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen Zäpfchen
1 Zäpfchen zu 1 g enthält:
Wirkstoffe:
Atropa belladonna ex herba ferm 33a Dil. D2 (HAB, Vs. 33a) 0,5 mg
Eingeengter wässriger Auszug aus Carvi fructus sicc. (5 : 1) Auszugsmittel: Gereinigtes Wasser, Droge-Auszug-Verhältnis: 1,8 : 1 10,0 mg
Chamomilla recutita e radice ferm 33c Ø (HAB, Vs. 33c) 0,5 mg
Nicotiana tabacum e foliis ferm 33b Dil. D4 (HAB, Vs. 33b) 0,5 mg (Die Wirkstoffe 1 und 4 werden über zwei Stufen gemeinsam potenziert.)
Die Liste aller sonstigen Bestandteile siehe unter 6.1.
Zäpfchen
gemäß der anthroposophischen Menschen- und Naturerkenntnis.
Dazu gehören:
Harmonisierung der Empfindungsorganisation im Stoffwechselsystem bei Verdauungsschwäche mit Blähungen und Neigung zu Bauchkrämpfen sowie damit zusammenhängenden Unruhezuständen und Schlafstörungen.
Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen werden angewendet bei Säuglingen ab 3 Monate bis unter 1 Jahr.
Soweit nicht anders verordnet, Säuglingen ab 3 Monate bis unter 1 Jahr 1- bis 3-mal täglich 1 Zäpfchen in den Mastdarm einführen.
Die Behandlung einer akuten Erkrankung sollte nach 1 Woche abgeschlossen sein. Tritt innerhalb von 2 bis 5 Tagen keine Besserung ein, ist ein Arzt aufzusuchen. Die Dauer der Behandlung von chronischen Krankheiten erfordert eine Absprache mit dem Arzt.
Nicht anwenden bei bekannter Überempfindlichkeit gegen
• Kamille oder andere Korbblütler
• Kümmel oder andere Doldengewächse wie z. B. Anis, Sellerie, Koriander, Dill und Fenchel
• Tollkirsche oder den anderen enthaltenen Wirkstoff
• die sonstigen Bestandteile.
Nicht anwenden bei Säuglingen unter 3 Monaten.
Bei länger anhaltenden oder unklaren Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Hinweise zu Wechselwirkungen mit Carum carvi comp. Säuglingszäpfchen oder einem der Bestandteile sind nicht bekannt.
Entfällt.
Nicht zutreffend.
Bei der Anwendung dieses Arzneimittels kann es vorübergehend zu einer Veränderung der Atemfrequenz oder verstärkter Müdigkeit kommen; das Präparat ist dann abzusetzen und ein Arzt aufzusuchen.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
Website: www.bfarm.de
anzuzeigen.
Es wurden keine Fälle von Überdosierung berichtet.
Entfällt.
Glycerol,
Hartfett,
Honig,
Hochdisperses Siliciumdioxid,
Gelbes Wachs.
Nicht zutreffend.
3 Jahre
Nicht über 25 °C lagern/aufbewahren!
Suppositorien-Gießverpackung aus PVC/ PE-Folie
10 Zäpfchen à 1 g
Keine besonderen Anforderungen.
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DEUTSCHLAND
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08.08.2016
April 2019
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