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Harras Pharma
Glycowohl®
Glycowohl®
Urtinktur
10 ml Urtinktur enthalten:
Syzygium cumini Urtinktur 10,00 ml
10 ml entsprechen 8,97 g
Urtinktur zum Einnehmen
Homöopathisches Arzneimittel bei Stoffwechselerkrankungen.
Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
Dazu gehört: Verwendung als Zusatzmittel bei Zuckerkrankheit.
Dosierung
Erwachsene:
Bei akuten Zuständen nehmen Erwachsene alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Tropfen ein.
Glycowohl® kann je nach Belieben unverdünnt oder verdünnt mit ein wenig Wasser eingenommen werden. Die Einnahme kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.
In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass eine über eine Woche hinausgehende Anwendung nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen sollte.
Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3 mal täglich je 5 Tropfen einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.
Kinder und Jugendliche
Glycowohl® darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden (siehe Abschnitt 4.3).
Dauer der Anwendung:
Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.
Glycowohl® darf bei bekannter Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Syzygium cumini nicht eingenommen werden.
Nicht anwenden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und in der Schwangerschaft (siehe Abschnitte 4.2 und 4.6).
Glycowohl® ist bei Alkoholkranken nicht anzuwenden.
In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf folgendes hingewiesen:
Erhöhte Blutzuckerwerte bedürfen grundsätzlich der Überwachung und Abklärung durch den Arzt. Die Anwendung dieses Arzneimittels bei Zuckerkrankheit sollte nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt erfolgen und ersetzt nicht die vom Arzt verordneten Maßnahmen (wie z.B. Bewegungstherapie und Diät) und Medikamente. Bei einer Insulinbehandlung ist eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erforderlich. Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Kinder und Jugendliche:
Glycowohl® darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden.
Glycowohl® enthält 70 Vol.-% Alkohol.
Glycowohl® sollte wegen des Alkoholgehaltes bei Leberkranken erst nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.
Bisher sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Wechselwirkungen bekannt.
Der Patient wird darauf hingewiesen, seinen Arzt oder Apotheker zu informieren, wenn er andere Arzneimittel einnimmt / anwendet, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen / angewendet hat oder beabsichtigt, andere Arzneimittel einzunehmen / anzuwenden.
Der Patient wird über folgendes informiert: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.
Glycowohl® darf wegen nicht ausreichender Untersuchungen – und wegen des Alkoholgehaltes - in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden (siehe Abschnitt 4.3).
Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind bisher keine Nebenwirkungen bekannt geworden.
Der Patient wird über folgendes informiert:
Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen. Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.
Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Abt. Pharmakovigilanz
Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
D-53175 Bonn
Website: http://www.bfarm.de
anzuzeigen.
In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass eine versehentliche Einnahme von 1 oder 2 Einzeldosen entsprechend 5 Tropfen oder 10 Tropfen mehr als vorgesehen in der Regel keine nachteiligen Folgen hat.
Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).
Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).
Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).
Keine
Bisher sind keine Inkompatibilitäten bekannt
3 Jahre
Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 6 Monate.
Nicht über 25 ° C aufbewahren.
Packung mit 50 ml Urtinktur zum Einnehmen
Packung mit 100 ml Urtinktur zum Einnehmen
Bündelpackung mit 200 ml (2 x 100 ml) Urtinktur zum Einnehmen
Keine besonderen Anforderungen
Harras Pharma Curarina Arzneimittel GmbH,
Am Harras 15,
D-81373 München
Mitvertreiber
Heilpflanzenwohl GmbH
Helmholtzstraße 2-9
D-10587 Berlin
Tel.: +49 30 209 66 97 81
Fax: +49 30 209 66 97 89
Email: hpw@heilpflanzenwohl.com
6837732.00.00
30.06.1997 / 07.12.2009
Juli 2019
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