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    GLYCOWOHL Tropfen zum Einnehmen

    Abbildung ähnlich
    GLYCOWOHL Tropfen zum Einnehmen
    PZN 13749314 (50 ml)




    nur 32,26 €

    (100ml = 64,52 €)
    [Inkl. 19% MwSt, zzgl. Versandkosten]
    Rechtlicher Hinweis:
    1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
    Enthält 70 Vol.-% Alkohol

    Alle Preise verstehen sich inklusive MwSt. - Preisänderungen und Irrtum vorbehalten.

    Hersteller

    Hersteller:
    Heilpflanzenwohl GmbH
    Helmholtzstr. 2-9
    10587 Berlin

    Telefon: 030 209669781
    Fax: 030 209669789

    Artikelinformationen

    Fachinformation



    Harras Pharma

    Glycowohl®

    1. Bezeichnung des Arzneimittels


    Glycowohl®
    Urtinktur

    2. Qualitative und quantitative Zusammensetzung


    10 ml Urtinktur enthalten:
    Syzygium cumini Urtinktur 10,00 ml
    10 ml entsprechen 8,97 g

    3. Darreichungsform:


    Urtinktur zum Einnehmen

    4. Klinische Angaben



    4.1. Anwendungsgebiete


    Homöopathisches Arzneimittel bei Stoffwechselerkrankungen.
    Die Anwendungsgebiete leiten sich von den homöopathischen Arzneimittelbildern ab.
    Dazu gehört: Verwendung als Zusatzmittel bei Zuckerkrankheit.

    4.2. Dosierung, Art und Dauer der Anwendung


    Dosierung
    Erwachsene:
    Bei akuten Zuständen nehmen Erwachsene alle halbe bis ganze Stunde, höchstens 6-mal täglich, je 5 Tropfen ein.
    Glycowohl® kann je nach Belieben unverdünnt oder verdünnt mit ein wenig Wasser eingenommen werden. Die Einnahme kann unabhängig von den Mahlzeiten erfolgen.
    In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass eine über eine Woche hinausgehende Anwendung nur nach Rücksprache mit einem homöopathisch erfahrenen Therapeuten erfolgen sollte.
    Bei chronischen Verlaufsformen 1- bis 3 mal täglich je 5 Tropfen einnehmen. Bei Besserung der Beschwerden ist die Häufigkeit der Anwendung zu reduzieren.

    Kinder und Jugendliche
    Glycowohl® darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden (siehe Abschnitt 4.3).

    Dauer der Anwendung:
    Auch homöopathische Arzneimittel sollten ohne ärztlichen Rat nicht über längere Zeit eingenommen werden.

    4.3. Gegenanzeigen


    Glycowohl® darf bei bekannter Überempfindlichkeit (Allergie) gegen Syzygium cumini nicht eingenommen werden.
    Nicht anwenden bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und in der Schwangerschaft (siehe Abschnitte 4.2 und 4.6).
    Glycowohl® ist bei Alkoholkranken nicht anzuwenden.

    4.4. Besondere Warnhinweise und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung


    In der Gebrauchsinformation wird der Patient auf folgendes hingewiesen:
    Erhöhte Blutzuckerwerte bedürfen grundsätzlich der Überwachung und Abklärung durch den Arzt. Die Anwendung dieses Arzneimittels bei Zuckerkrankheit sollte nicht ohne Rücksprache mit dem Arzt erfolgen und ersetzt nicht die vom Arzt verordneten Maßnahmen (wie z.B. Bewegungstherapie und Diät) und Medikamente. Bei einer Insulinbehandlung ist eine Rücksprache mit dem behandelnden Arzt erforderlich. Bei anhaltenden, unklaren oder neu auftretenden Beschwerden sollte ein Arzt aufgesucht werden.

    Kinder und Jugendliche:
    Glycowohl® darf bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht angewendet werden.
    Glycowohl® enthält 70 Vol.-% Alkohol.
    Glycowohl® sollte wegen des Alkoholgehaltes bei Leberkranken erst nach Rücksprache mit dem Arzt angewendet werden.

    4.5. Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstige Wechselwirkungen


    Bisher sind bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine Wechselwirkungen bekannt.
    Der Patient wird darauf hingewiesen, seinen Arzt oder Apotheker zu informieren, wenn er andere Arzneimittel einnimmt / anwendet, kürzlich andere Arzneimittel eingenommen / angewendet hat oder beabsichtigt, andere Arzneimittel einzunehmen / anzuwenden.
    Der Patient wird über folgendes informiert: Die Wirkung eines homöopathischen Arzneimittels kann durch allgemein schädigende Faktoren in der Lebensweise und durch Reiz- und Genussmittel ungünstig beeinflusst werden.

    4.6. Schwangerschaft und Stillzeit


    Glycowohl® darf wegen nicht ausreichender Untersuchungen – und wegen des Alkoholgehaltes - in Schwangerschaft und Stillzeit nicht angewendet werden (siehe Abschnitt 4.3).

    4.7. Auswirkungen auf die Verkehrstüchtigkeit und die Fähigkeit zur Bedienung von Maschinen und zum Führen von Kraftfahrzeugen

    Es sind keine besonderen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich.

    4.8. Nebenwirkungen


    Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch sind bisher keine Nebenwirkungen bekannt geworden.
    Der Patient wird über folgendes informiert:
    Bei der Einnahme eines homöopathischen Arzneimittels können sich die vorhandenen Beschwerden vorübergehend verschlimmern (Erstverschlimmerung). In diesem Fall sollten Sie das Arzneimittel absetzen und Ihren Arzt befragen. Wenn Sie Nebenwirkungen beobachten, teilen Sie diese bitte Ihrem Arzt oder Apotheker mit.

    Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen
    Die Meldung des Verdachts auf Nebenwirkungen nach der Zulassung ist von großer Wichtigkeit. Sie ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Nutzen-Risiko-Verhältnisses des Arzneimittels. Angehörige von Gesundheitsberufen sind aufgefordert, jeden Verdachtsfall einer Nebenwirkung dem

    Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
    Abt. Pharmakovigilanz
    Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3
    D-53175 Bonn
    Website: http://www.bfarm.de

    anzuzeigen.

    4.9. Überdosierung


    In der Gebrauchsinformation wird der Patient darauf hingewiesen, dass eine versehentliche Einnahme von 1 oder 2 Einzeldosen entsprechend 5 Tropfen oder 10 Tropfen mehr als vorgesehen in der Regel keine nachteiligen Folgen hat.

    5. Pharmakologische Eigenschaften


    Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).

    5.1. Pharmakokinetische Eigenschaften


    Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).

    5.2. Präklinische Daten zur Sicherheit


    Entfällt (Homöopathisches Arzneimittel).

    6. Pharmazeutische Angaben



    6.1. Liste der sonstigen Bestandteile


    Keine

    6.2. Inkompatibilitäten


    Bisher sind keine Inkompatibilitäten bekannt

    6.3. Dauer der Haltbarkeit


    3 Jahre
    Die Haltbarkeit nach Anbruch beträgt 6 Monate.

    6.4. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Aufbewahrung


    Nicht über 25 ° C aufbewahren.

    6.5. Art und Inhalt des Behältnisses


    Packung mit 50 ml Urtinktur zum Einnehmen
    Packung mit 100 ml Urtinktur zum Einnehmen
    Bündelpackung mit 200 ml (2 x 100 ml) Urtinktur zum Einnehmen

    6.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für die Beseitigung und sonstige Hinweise


    Keine besonderen Anforderungen

    7. Inhaber der Zulassung


    Harras Pharma Curarina Arzneimittel GmbH,
    Am Harras 15,
    D-81373 München

    Mitvertreiber
    Heilpflanzenwohl GmbH
    Helmholtzstraße 2-9
    D-10587 Berlin
    Tel.: +49 30 209 66 97 81
    Fax: +49 30 209 66 97 89
    Email: hpw@heilpflanzenwohl.com

    8. Zulassungsnummer


    6837732.00.00

    9. Datum der Erteilung der Zulassung / Verlängerung der Zulassung


    30.06.1997 / 07.12.2009

    10. Stand der Informationen


    Juli 2019

    11. Verkaufsabgrenzung


    Apothekenpflichtig

    Andere Packungsgrößen

    GLYCOWOHL Tropfen zum Einnehmen
    PZN 15897177 (2X100 ml)
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    * Alle Preise inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten
    1 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.
    2 Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie den Tierarzt oder Apotheker.
    3 Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
    4 Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung. Sie sind für Kinder unerreichbar aufzubewahren. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.
    5 Altbatterien dürfen nicht in den Hausmüll. Altbatterien-Rücknahme erfolgt nach den Anforderungen des Batteriegesetzes.
    Batterien und Altgeräte - Entsorgung und Rücknahme

    6 Pflichtinformationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung entnehmen Sie bitte den Produktdetails.
    7 Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben.
    * Alle Preise inkl. MwSt., ggf. zzgl. Versandkosten
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    4 Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht als Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung. Sie sind für Kinder unerreichbar aufzubewahren. Die empfohlene Tagesdosis darf nicht überschritten werden.
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